Im Laufe des Versorgungsalltags, werden uns sehr häufig Fragen in Bezug auf Pflegegrad und Pflegestufen gestellt. Häufig ist den Betroffenen unklar, wo sie welche Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit beantragen können.
Damit Leistungen durch die Pflegeversicherung gewährt werden können, muss zunächst eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Dazu führt der Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch. Je nach Grad der Bedürftigkeit, wird dem Pflegebedürftigen einer von fünf Pflegegrade zugeordnet. Die Pflegeleistungen, welche der Pflegebedürftige dann erhält, richten sich nach diesem Pflegegrad.
Wie erfolgt die Einstufung zur Pflegebedürftigkeit ?
1. Antragstellung
Den Antrag auf Pflegeleistungen muss von der betroffenen Person oder seinem gesetzlichen Vormund ausgefüllt und bei seiner Krankenkasse eingereicht werden. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Pflegekasse. Anschließend besucht Sie, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) zuhause, um den Hilfebedarf einzuschätzen und ein Gutachten für die Krankenkasse zu erstellen.
2. Begutachtung
Qualifiziertes MDK-Personal (Ärzte oder Pflegefachkräfte) führt die Pflegebegutachtung im häuslichen Umfeld der betroffenen Person durch. Wenn der Pflegebedürftige Leistungen der Pflegekasse beziehen möchte, besteht die Pflichtet einer Begutachtung des Gesundheitszustandes.
Für jeden Pflegegrad gibt es in sechs Bereichen Richtwerte, nach denen sich die Gutachter bei der Bewertung richten.
- Hilfen bei Alltagsverrichtungen
Wie viel Zeit wird für die alltäglichen Verrichtungen aufgewendet?
- Psychosoziale Unterstützung
Welcher Hilfebedarf besteht im Hinblick auf psychosoziale Unterstützung?
- Nächtlicher Hilfebedarf
Wie viel Unterstützung ist während der Nacht nötig?
- Präsenz am Tag
Über welche Zeitspanne kann der oder die Pflegebedürftige tagsüber alleine gelassen werden?
- Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?
- Organisation der Hilfen
Wer übernimmt die Hilfeleistungen? Gibt es Angehörige, die die Pflege übernehmen, oder ist ein professioneller Pflegedienst notwendig?
3. Leistungsbescheid
Nach der Pflegebegutachtung übermittelt der MDK das Ergebnis an die zuständige Pflegekasse. Die Pflegekassen entscheiden nun auf Grundlage dieses Gutachtens, ob der Antrag auf gewährung eines Pfelgegrades bewilligt oder abgelehnt wird. Wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind kann der Versicherte Widerspruch einlegen.
4. Leistungsgewährung
Stellt der MDK und die Pflegekasse eine Pflegebedürftigkeit fest, wird dem Antragssteller nach Grad seiner Pflegebedürftigkeit einer von fünf Pflegegraden zugeordnet. Der Pfelgegrad definiert welche Pflegeleistungen die Pflegekasse annerkennt und übernimmt.
Bei dem Prozess zur Ermittlung der Pfelgebedürftigkeit unterstützen die erfahrenen Mittarbeiter des OPECURA Pflegedienstes Sie gerne.